Sie sind bereit für die Sachkundeprüfung, dann einfach telefonisch in der Tierarztpraxis Rüsing einen Termin vereinbaren.


Euskirchen Stadtordnung


Sachkunde Neu ab 01.03.2025 verpflichtend - Test findet beim Veterinäramt statt

Erlaubnispflicht für gefährliche Hunde

nach § 4 Abs. 1 des Landeshundegesetzes (LHundG NRW)

 

Bevor ein Hund nach § 4 Abs. 1 angeschafft wird, bedarf es der Erlaubnis der Behörde.

 

Hier das entsprechende Formular, einfacher Download,  mit allen Information die benötigt werden und die passenden Fragen finden Sie weiter oben.