Sachkundenachweis 20/40


Sie sind bereit für die Sachkundeprüfung, dann einfach telefonisch in der Tierarztpraxis Rüsing einen Termin vereinbaren.


Euskirchen Stadtordnung


Sachkunde Neu ab 01.03.2025 verpflichtend - Test findet beim Veterinäramt statt

Landeshundegesetz: Vorschriften über Haltung und Umgang mit Hunden


Das Landeshundegesetz regelt zunächst für den Umgang mit allen Hunden allgemeine Grundpflichten.

So gelten für alle Hunde, unabhängig von Größe oder Rasse:

  • ein allgemeines Rücksichtnahmegebot (Grundpflicht zu gefahrvermeidendem Umgang mit Hunden)
  • Anleinpflicht in Örtlichkeiten und Situationen mit typischerweise erhöhtem Publikumsverkehr
  • Verbot von Aggressionsausbildung, -zucht und -kreuzung

Erlaubnispflicht für gefährliche Hunde

nach § 4 Abs. 1 des Landeshundegesetzes (LHundG NRW)

 

Bevor ein Hund nach § 4 Abs. 1 (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier) angeschafft wird, bedarf es der Erlaubnis der Behörde.

 

Hier das entsprechende Formular, einfacher Download,  mit allen Information die benötigt werden und die passenden Fragen finden Sie weiter oben.