Assistenzhundetraining 

Assistenzhund-Ausbildung nach AHundV

Verantwortungsvolle Selbstausbildung

Ein Assistenzhund kann Menschen mit Behinderungen im Alltag entscheidend unterstützen. Damit ein Hund diese Aufgaben zuverlässig und sicher ausführen kann, benötigt er eine fachlich fundierte, sorgfältig dokumentierte und gesetzeskonforme Ausbildung.

Ich begleite Sie und Ihren Hund in der Selbstausbildung nach den Vorgaben der Assistenzhundeverordnung (AHundV), mit Fachkompetenz, Empathie und einem klaren Blick für die individuellen Bedürfnisse jedes Mensch‑Hund‑Teams.

 

Rechtlicher Rahmen

Die Grundlage für Assistenzhunde bildet das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie die Assistenzhundeverordnung (AHundV).

Wichtig für Sie:

  • Derzeit existiert noch keine Stelle, die Ausbildungsstätten nach § 12j BGG offiziell zertifizieren kann.

  • Das BMAS erlaubt ausdrücklich, dass Trainer:innen weiterhin Assistenzhunde ausbilden dürfen, solange die Ausbildung AHundV‑konform erfolgt.

  • Die Ausbildung muss transparent dokumentiert und prüfungsorientiert aufgebaut sein.

Genau das gewährleiste ich in meiner Arbeit.

 

Was meine Assistenzhund-Ausbildung auszeichnet

✔ AHundV‑konforme Ausbildung ✔ Zertifizierte Hundetrainerin ✔ Fundiertes Wissen zu Krankheitsbildern & Behinderungen ✔ Transparente Dokumentation & Vorbereitung auf die Teamprüfung ✔ Arbeiten nach den Standards der Deutschen Akademie für Assistenzhundausbildung (DAA) ✔ Gewaltfreie, wissenschaftlich fundierte Trainingsmethoden

Ihr Hund lebt bei Ihnen, ich begleite Sie Schritt für Schritt durch die gesamte Selbstausbildung.

 

Eignung des Hundes nach AHundV

Bevor die Ausbildung beginnt, muss der Hund gemäß AHundV sowohl medizinisch als auch verhaltensbezogen auf seine Eignung geprüft werden.

1. Tierärztliche Untersuchung – § 5 AHundV

Der Hund benötigt ein tierärztliches Attest, das bestätigt, dass er:

  • körperlich gesund und belastbar ist

  • keine Ausschlussdiagnosen aufweist

  • frei von Schmerzen ist

  • körperlich geeignet ist, Assistenzaufgaben zu erlernen

Die Untersuchung erfolgt nach dem offiziellen Befunderhebungsbogen der AHundV.

 

2. Generelle Eignung – § 9 AHundV

Der Hund muss grundlegende charakterliche Voraussetzungen erfüllen:

  • freundliches, stabiles Wesen

  • keine Aggressivität

  • keine übermäßige Ängstlichkeit

  • Motivation zur Zusammenarbeit

  • gute Bindung zu Ihnen

  • Belastbarkeit im Alltag

 

3. Individuelle Eignung – § 10 AHundV

Zusätzlich wird geprüft, ob der Hund für die konkreten Assistenzaufgaben, die er später ausführen soll, geeignet ist.

Beispiele:

  • Warnhund → Geruchssensibilität

  • Mobilitätshund → körperliche Belastbarkeit

  • PSB‑Hund → Stressstabilität

  • Blindenführhund → Orientierung & Umweltfokus

Erst wenn alle drei Eignungsbereiche erfüllt sind, kann die Ausbildung beginnen.

 

Für welche Assistenzhundetypen bilde ich aus?

Mobilitätsassistenzhund

Für Menschen mit motorischen Einschränkungen. Beispielleistung: Gegenstände bringen, Türen öffnen, Notfallmaßnahmen wie Medikamente holen.

Warn- und Anzeigeassistenzhund

Für Menschen mit Diabetes, Epilepsie, Anaphylaxie oder anderen neurologischen/metabolischen Erkrankungen. Beispielleistung: Anzeigen eines veränderten körperlichen Zustands.

PSB‑Assistenzhund

Für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen (z. B. PTBS, Angststörungen, Autismus). Beispielleistung: Unterbrechen von Überlastung, Orientierung, Strukturhilfe.

Blindenführhund

Für Menschen mit Blindheit oder stark eingeschränktem Sehvermögen. Beispielleistung: Hindernisse anzeigen oder umgehen.

 

Ablauf der Selbstausbildung

Die Ausbildung erfolgt:

  • individuell

  • alltagsnah (Teilnahme Basis Kurs)

  • transparent dokumentiert

  • mit klaren Lernzielen

  • mit regelmäßigen Überprüfungen

  • mit Vorbereitung auf die gesetzlich vorgesehene Teamprüfung

Die Dauer hängt vom Assistenzhundetyp und den individuellen Voraussetzungen ab.

 

Wichtige Hinweise

  • Ich erbringe keine therapeutischen Leistungen.

  • Ich gebe keine Heilaussagen ab.

  • Die Ausbildung erfolgt ausschließlich im Rahmen der AHundV.

  • Das Wohl des Hundes hat immer oberste Priorität.